Referenten:

Notar Dr. Reinhard Kössinger

Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher

A. Erbrechtsreform 2009

 I. Gesetzgebungsverfahren

II. Das Anrechnungstestament: Nachträgliche Anordnungen über die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil (§2315 Abs.1 BGB), Ausgleich von Zuwendungen (§§2050 Abs.4, 2053 BGB)

III. Ausgleichspflicht bei Pflegeleistungen eines gesetzlichen Erben (§2057b BGB-E)

IV. Wahlrecht für pflichtteilsberechtigte Erben zwischen beschränktem/beschwertem Erbteil und dem Pflichtteil (§2306 Abs.1 BGB)

V. Abschmelzung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§2325 Abs.3 BGB)

VI. Zuwendungsverzicht: Erstreckungsmöglichkeit auf Abkömmlinge (§§2352 S.3, 2349 BGB

VII. Erweiterung der Stundungsmöglichkeit des Pflichtteilsanspruchs (§2331a BGB)

VIII. Neufassung der Pflichtteilsentziehungsvorschriften (§§2333 ff. BGB)

IX. Neuregelung der Verjährung erb- und familienrechtlicher Ansprüche (§§197 ff. BGB)

X. Sonstige Änderungen

XI. Inkrafttreten, Übergangsregelungen

B. Erbschaftssteuerreform 2009

I. Änderungen bei Immobilien

   1. Übersicht über die Bewertungsverfahren

   2. Familienheimbefreiung

   3. Bewertungsabschlag nach §13c ErbStG

   4. Stundung nach §28 Abs.3 ErbStG

   5. Vermietung von Wohnimmobilien als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

II. Betriebliches Vermögen

    1. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

    2. System der Verschonungsregelungen im Regelfall

    3. Verwaltungsvermögen

    4. Poolung bei Anteilen

    5. Einbeziehung des EU-Raumes

    6. Weitergabe von Vermögen (§13a Abs.3 ErbStG)

    7. Option 100

    8. Neuerungen bei der Nachsteuer

    9. Übergangsregelungen

C. Zivilrechtliche Gestaltungen nach der Reform

I. Privatvermögen

    1. Einbindung des Ehepartners / Güterstandsänderungen

    2. Vermächtnisse zur Nutzung von Steuerklassen und Freibeträgen

    3. Vermögensverwaltungsgesellschaften

    4. Gestaltungen zum Familienheim

    5. Zivilrechtlicher Ausgleich bei Bewertungsabschlägen

    6. Verrechnung Einkommenssteuer / Erbschaftssteuer

    7. Ausschlagung nach dem Erbfall

II. Betriebsvermögen

    1. Vermeidung von Verwaltungsvermögen

    2. Schlüsselstellung des Mitunternehmerbegriffs

    3. Nachsteuerfolgen minimieren

    4. Zivilrechtliche Haftung für Steuerfolgen zu Lasten Dritter